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Landeshauptstadt: Erbitterter Streit um einen Fahrradanhänger

Szenen einer Ehe vor dem Amtsgericht/Angeklagte vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen

Szenen einer Ehe vor dem Amtsgericht/Angeklagte vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen AUS DEM GERICHTSSAAL von gabriele hohenstein Kaum zu glauben, dass diese beiden einst in Liebe miteinander verbunden waren. Geblieben sind nur Rachegelüste, Hass sowie Streit. Und zwei kleine Kinder, die bei der Mutter leben. Selbige möchte, dass die Sprösslinge nichts entbehren. So nahm sie nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten im Sommer 2003 aus dem gemeinsamen Haus u. a. auch sämtliches Spielzeug und einen gelben Fahrradanhänger mit, in dem die Töchter durch die Gegend chauffiert werden können. Um just jenes Gefährt entbrannte nun ein heftiger Streit vor Gericht. Der Anhänger im Wert von 180 Euro – noch in guten Zeiten für den gemeinsamen Nachwuchs angeschafft – soll Carola N.* (37) nach Ansicht ihres Ex-Partners nicht zustehen. „Ich habe den Anhänger von dem Geld, was ich verdiene, gekauft“, stellt Martin M.* (38) im Zeugenstand klar. Carola habe im Vorjahr nicht einen müden Cent zum Lebensunterhalt beigetragen. „Wenn die Kinder bei mir sind, brauche ich den Anhänger. Im übrigen kann ich mich nicht erinnern, dass meine frühere Partnerin ihn schon einmal genutzt hat.“ Carola N. – gepflegt und elegant gekleidet – sieht wahrlich nicht wie eine Diebin aus. Und sie fühlt sich auch nicht als solche. „Während unseres Zusammenlebens zahlte jeder regelmäßig in die Haushaltskasse ein“, erinnert sie sich. Davon seien dann nötige Dinge des täglichen Bedarfs erworben sowie kleinere Anschaffungen gemacht worden. „Ich habe den Anhänger auf einem Werbeprospekt entdeckt und meinen Ex-Freund gebeten, ihn aus der Stadt mitzubringen“, berichtet die Angeklagte. „Ich weiß genau, dass er von unserem gemeinsamen Geld bezahlt wurde.“ Im übrigen glaube sie, dass die Diebstahlsanzeige nur ein weiterer Akt von Psychoterror sei, mit dem Martin M. ihr derzeit das Leben unerträglich mache. „Er erscheint ständig vor unserem neuen Haus, um die Kinder zu sehen und erstattet regelmäßig Strafanzeigen wegen irgendwelcher Nichtigkeiten, weil er die Behörden beschäftigen will“, macht Carola N. ihrem Herzen Luft. Martin M. – als Zeuge entlassen – nutzt die Gelegenheit, dem Fortgang der Verhandlung auf der Zuhörerbank zu folgen. Vehement schüttelt er den Kopf, bleibt nur mit Mühe sitzen. Er wird auch nicht ruhiger, als die Vorsitzende Richterin Judith Janik erklärt: „Wenn der Fahrradanhänger aus der gemeinsamen Kasse angeschafft wurde, gehört er erst einmal beiden.“ Somit habe die Angeklagte ein Miteigentum an dem Gegenstand erworben. Da sie ihn für die Kinder nutzen möchte, sei eine „rechtswidrige Zueignung“ nicht erkennbar. Das Urteil: Freispruch! (*Namen geändert.)

gabriele hohenstein

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