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ÄNDERUNGEN BEIM ARBEITSLOSENGELD II: Mehr Geld für alle, weniger für unter 25-Jährige

Ab dem 1. April 2006 gibt es für Jugendliche unter 25 Jahre Zuschuss zum Auszug aus dem Elternhaus in eigenen Wohnraum nur, wenn dieser wegen beruflicher oder schwerwiegender sozialer Gründe genehmigt wurde.

Ab dem 1. April 2006 gibt es für Jugendliche unter 25 Jahre Zuschuss zum Auszug aus dem Elternhaus in eigenen Wohnraum nur, wenn dieser wegen beruflicher oder schwerwiegender sozialer Gründe genehmigt wurde. Wer ohne Beantragung eine eigene Wohnung bezieht, erhält lediglich 80 Prozent der Leistung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Umzüge bis zum 17. Februar, sind davon nicht betroffen.

Ab 1. Juli 2006 wird in den neuen Ländern das Arbeitslosengeld II auf 345 Euro erhöht. Arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre erhalten – wenn sie noch im Elternhaus leben – 80 Prozent des Satzes. Der Beitrag zur Rentenversicherung verringert sich auf 40 Euro (bisher 78 Euro), die Rentenzeiten bleiben erhalten. Einkommen des Lebenspartners des Elternteils wird beim Bedarf der Kinder berücksichtigt.

EU-Bürger, die bisher nicht in Deutschland gearbeitet haben und auf Arbeitssuche sind, haben keine Anspruch auf Leistungen.

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