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Landeshauptstadt: Ortstermin in Seehof

Für eine geregelte Entwicklung des Teltower Ortsteils braucht es eines Bebauungsplans

Teltow - Die Vorzüge ihrer Siedlung sind vielen Seehofern erst richtig bewusst geworden, seit ein Bebauungskonzept für den Ortsteil bekannt wurde. Zwar bekunden die Geschwister Valerie und Peter Sonnenthal, dass sie nur fortführen wollen, was ihre Vorväter einst planten. Doch nicht wenige Anwohner meinen, diese Pläne würden nicht genügend Rücksicht auf die Landschaft nehmen. Die Geschwister gehören zu den Erben der jüdischen Sabersky-Familie, die nach jahrelangem Rechtsstreit nun hunderte Grundstücke in Seehof rückübertragen bekommt.

Besonders die in sensiblen Bereichen des Viertels skizzierten Vorhaben bewerten viele als unverträglich, weshalb die kürzlich gegründete Bürgerinitiative „Wir in Seehof“ (BiWiS) großen Zulauf hat. Auf einem Rundgang durch das Quartier, zu dem die BiWiS am Donnerstag Teltows Bürgermeister und Stadtverordnete einlud, verdeutlichte sie, welche landschaftlichen Areale durch die Bauvorhaben verdrängt würden. Gekommen waren auch der SPD-Landtagsabgeordnete Jens Klocksin, Kleinmachnows Naturschutz-Experte Gerhard Casperson und der bündnisgrüne Kreistagsabgeordnete Axel Mueller.

Nicht verborgen blieb bei dem Rundgang, dass bereits in den letzten Jahren eine Reihe von Bauten entstanden sind, die mittlerweile als Bausünden gelten. Das Wort „Bausünde" sei eigentlich eine Verharmlosung, meinte Klocksin angesichts der Dreigeschosser in der Sabersky-Allee, von denen jeweils drei in Doppelreihe stehen und von den Anwohnern ironisch „six packs“ genannt werden. Solche „Hochbunker“, wie Klocksin das Ensemble taufte, hätte seiner Meinung nach ein geordneter B-Plan verhindern können. Wie nah bereits neue Bauten an die Kanalaue bis zum Kolonnenweg gerückt sind, überraschte viele bei diesem Rundgang. So wurde im letzten Jahr ein Zaun gesetzt, der knapp einen halben Meter vor dem Kollonnenweg endet. Dass sich solches Revierabstecken fortsetzen wird, ist bereits erkennbar an Bautätigkeiten auf benachbarten Grundstücken. Schon einmal war ein Teil des Kolonnenweges an der Kirschbaumallee zugebaut worden, erinnerten sich nun einige. Seinerzeit wurde vergessen, diesen Weg als solchen zu deklarieren.

Auch die jüngsten Entwicklungen an der Kanalaue hatten Stadtverordnete bereits moniert. So forderte BIT-Vertreter Michael Müller auf der jüngsten Sitzung des Stadtparlamentes, dass ein Mindestabstand von 50 Metern zum Landschaftsschutzgebiet eingehalten werden müsse. Doch nach Auskunft von Bauamtsleiter Bernd Wiebrecht sei alles korrekt verlaufen, da für die bebauten Grundstücke die Innenbereichssatzung gelte und der Flächennutzungsplan sie als Wohnbaufläche ausweise. Demnach könne bei künftigen Vorhaben der Paragraph 34 des Baugesetzbuches angewendet werden. Das heißt konkret: Künftigen Bauherren darf an Baumaßen das erlaubt werden, was er der Umgebung vorfindet. Verhindern kann das nur ein B-Plan, der neue Maßstäbe regelt. Nur so, das wissen auch die Stadtverordneten, lässt eine sensible Ortsentwicklung voranbringen. KiG

KiG

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