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Landeshauptstadt: Stadt: Gefälschte Kopien

Verwaltung widerspricht Behauptungen auf Handzetteln

Verwaltung widerspricht Behauptungen auf Handzetteln Babelsberg – Die Stadtverwaltung Potsdam verwahrt sich gegen Behauptungen auf anonymen Handzetteln, es werde die Werterhaltung von Häusern verboten. derartige Handzettel wurden gestern im Bereich der Villenkolonie Neubabelsberg, überwiegend zwischen Karl-Marx- und Rosa-Luxemburg-Straße verteilt. Dabei handelt es sich um Kopien aus dem Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam vom 30. Dezember 2004, Nr. 24/2004. Laut Mitteilung der Stadt sind die Kopien „mit einem offensichtlich aufkopiertem Zusatz“ versehen. Darin heißt es: Der Bebauungsplan Nr. 45 „Karl- Marx-Straße“ richte sich gegen die Erhaltung der Bauten aus dem Zeitraum 1945 – 1989 und verbiete z. B. einigen Hausbesitzern die Werterhaltung ihres Eigentums. Laut Verwaltung sei die Verteilung des Papiers ein Versuch, in einem sensiblen städtebaulichen Gebiet Unruhe zu stiften. Ein Teil der Anrainer der Karl- Marx-Straße befindet sich derzeit mit der Stadt im Streit um das Eigentum und die Nutzung des Uferweges. Die Stadtverwaltung stellt dazu klar, „dass weder der seit Februar 2000 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 45, veröffentlicht im Amtsblatt vom 17. Februar 2000, noch die damit verbundene Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB die Werterhaltung von bestandskräftigem Eigentum verbietet“. Vielmehr sei die Instandhaltung von Einfamilienhäusern und anderen baulichen Anlagen im Rahmen des Bestandsschutzes jederzeit möglich. Einer vorherigen Genehmigung bedürfen jedoch der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung (Neubau) von baulichen Anlagen. Diese Regelung erfasse nicht nur die Bauten aus dem Zeitraum von 1945 bis 1989, sondern gilt gleichermaßen für alle Grundstücke innerhalb des Bebauungsplanes. PNN

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