Landeshauptstadt: Zu spät im Büro
Bei Wintereinbruch
Ein vorhersehbarer Wintereinbruch wie in diesen Tagen entschuldigt nicht ein zu spätes Erscheinen am Arbeitsplatz. „Als Arbeitnehmer muss ich dafür sorgen, dass ich rechtzeitig da bin. Da muss man halt etwas früher aufstehen“, erläutert der Rechtsanwalt Paul-Werner Beckmann aus Herford, der Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltverein ist.
Anders verhält es sich mit einem plötzlichen Wintereinbruch oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen wie einem Verkehrsunfall, der die Straße blockiert – dann sind Arbeitnehmer entschuldigt. Dass jemand wegen einer Verspätung im Winter ernsthafte Probleme mit seinem Arbeitgeber bekommt, sei aber selten, sagt Beckmann. dpa
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