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Potsdam-Mittelmark: Güterfelder Seesanierung ufert aus

Berliner wirft Mitarbeiter des Belziger Umweltamtes vor, sich bestechlich gezeigt zu haben / Behörde dementiert

Berliner wirft Mitarbeiter des Belziger Umweltamtes vor, sich bestechlich gezeigt zu haben / Behörde dementiert Von Peter Könnicke Stahnsdorf. Die Sanierung des Güterfelder Sees ist eine Geschichte voller Missverständnisse und Irrtümer. Ärger bei der Auftragsvergabe, plötzlicher Wechsel der Sanierungsmethoden, Probleme bei der Entsorgung das Seeschlamms, Arbeitsstopp, Anwohnerrevolte wegen der angeblich geplanten Einzäunung des Sees – das sind einige Kapitel in der Sanierungsakte. Nun kommt ein Neues hinzu. Seine Überschrift: Vorwurf der Bestechlichkeit. Bei der Suche nach einer Möglichkeit, den Seeschlamm zu verwerten, soll sich ein Mitarbeiter des mittelmärkischen Umweltamtes bestechlich gezeigt haben. Absender des brisantes Vorwurfes ist Ronald Gränert, dessen Familie in Güterfelde eine Pension führt. Dort haben die Arbeiter der Münsteraner Firma Tauber, die den Zuschlag für die Seesanierung erhielt, ihr Quartier bezogen. Der abendliche Austausch über die Probleme bei der Verwertung des Seeschlamms – die Belziger Umweltbehörde hatte den Transport des Baggergutes auf einen Reiterhof und in eine Gartenbaufirma gestoppt – blieb im Sommer Gränert nicht verborgen. Und er hatte einen Vorschlag. Unweit des Güterfelder Sees besitzt er ein zwei Hektar großes Grundstück, auf dem er veredelte Sonnenblumen züchten will. Durch den Schlamm könnte der Boden mit Nährstoffen angereichert werden. Seesanierer Tauber befand die Idee für gut, handelte mit Gränert einen Preis aus und ließ seine Transporter den Seeschlamm auf die geplante Blumenfarm bringen. Nach zwei Wochen nahm das Amt für Immissionschutz Notiz von den Güterfelder Vorgängen und verbot die Schlammentsorgung. Zunächst bedürfe es, so der Verweis, einer Erlaubnis des Umweltamtes. Dort habe Gränert sein Anliegen vorgetragen und sei mit einer unerhörten Reaktion des zuständigen Mitarbeiters konfrontiert worden: Auf die Andeutung, dass Gränert wohl eine ganze Menge Geld für die Abnahme des Schlamms bekomme, soll der Angestellte des Umweltamtes gefragt haben: „Und was ist mit meiner Wenigkeit?“ „Ich dachte, ich hätte mich verhört“, so Gränert. Er habe sich natürlich geweigert, auf die vermeintliche Forderung einzugehen. Folge: Er habe sich immer neuen Auflagen ausgesetzt gesehen, die letztlich eine Verbringung des Seeschlamms auf sein Gelände verhindert hätten. In einem von Gränert in Auftrag gegebenen und bezahlten Gutachten des Berliner Weßling-Labors wurde der Nähr- und Schadstoffgehalt der Sedimente untersucht. Das Ergebnis, das einer Eignung des Schlamms für die Sonnenblumenzucht nicht widerspricht, habe Gränert dem Umweltamt mitgeteilt. Dessen Leiter Wolfgang Lorenz habe daraufhin die Schlammentsorgung auf Gränerts Grundstück genehmigt. Das notwendige Schriftstück habe der von Gränert belastete Mitarbeiter allerdings mit dem Zusatz versehen, dass für die „vorherige Klärung der Genehmigungsbedürftigkeit das zuständige Amt für Immissionsschutz“ entscheidend sei. „Dieser Zusatz war nicht mehr notwendig“, befindet Gränert. Schließlich sei er mit dem Gang zum Umweltamt bereits der Auflage der Immsionsbehörde nachgekommen. Gränert anvancierte zum Pendler zwischen den Behörden, bis es Mitte September zu einer Beratung mit allen Beteiligten im Umweltamt kam. Diese endete mit der Forderung der Belziger Behörde, Gränert solle nachweisen, dass die Bodenqualität durch das Auftragen des Schlammes nicht verschlechtert wird. Gränert brachte die Zusammenkunft indes die Erkenntnis: „Hätte ich gezahlt, wäre die Sache erledigt gewesen und der Schlamm hätte auf mein Grundstück gekippt werden können.“ Die behördlichen Vorbehalte seien zu klären gewesen, jedoch nicht unter diesen Vorzeichen. „Den Vorwurf der Bestechlichkeit würde ich auch unter Eid aufrechterhalten“, betont Gränert. Der Ärger um ein entgangenes Geschäft – er hätte für den Schlamm über 100 000 Euro bekommen – sei nicht seine Motivation, nun an die Öffentlichkeit zu gehen. „Es geht mir um Gerechtigkeit.“ So konkret sei ihm gegenüber die Anschuldigung gegen seinen Mitarbeiter nicht erhoben worden, sagt Umweltamtsleiter Lorenz gegenüber den PNN. Sicherlich, es habe Spannungen zwischen seinem Kollegen und Gränert gegeben. Deshalb habe sich Lorenz auch um Moderation bemüht und für Gränert „mehr getan als üblich“. Doch habe sein Mitarbeiter überhaupt keinen Grund gehabt, sich außerhalb von fachlichen Erwägungen so zu verhalten, wie er es getan haben soll. Gränert habe zwar ein Gutachten über den Nährstoffgehalt des Baggergutes erbracht. „Es ist aber nicht getestet wurden, ob sich der Boden verschlechtert“, so Lorenz. Das vom Seegrund abgetragene Material, das in etwa die Konsistenz von gebranntem Ton aufweise, habe einen Feststoffgehalt von 15 Prozent. Es sei zum einen problematisch, das Material unter die Erde zu pflügen. Zum anderen konnte nicht nachgewiesen werden, ob sich die mechanischen Eigenschaften des Bodens nicht verschlechtern. „Aufgrund der fehlenden Nachweise konnten wir nicht zustimmen“, begründet Lorenz die Position seines Amtes. Inzwischen geht der Seeschlamm auf eine Deponie nach Phöben. Die Seesanierer sind zur ursprünglich vorgesehenen Technologie zurückgekehrt und werden die Arbeiten wie vorgesehen im Dezember beenden. Zurückbleiben wird ein vor Verlandung geretteter See mit einer Badestelle und einem reichen Fischbesatz. Firmenchef Tauber wird durch den Einsatz in Güterfelde an paar Sorgenfalten davontragen. Und der Berliner Roland Gränert hinterlässt einen schwer wiegenden Vorwurf gegen eine Kreisbehörde. „Wenn er mir das schriftlich gibt“, so Amtsleiter Lorenz, „werde ich dem nachgehen.“

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