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Potsdam-Mittelmark: Schutzgebiete sollen keine „Käseglocken“ sein

Auch die Glindower Alpen sind ein Thema in der neuen Naturschutz-Broschüre des Landkreises

Potsdam-Mittelmark - In Potsdam-Mittelmark wird derzeit nicht an die Ausweisung weiterer Gebiete zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt gedacht. Vielmehr gehe es darum, den Zustand des bestehenden Schutzsystems zu verbessern, sagte Günter Kehl vom Fachdienst Naturschutz des Landratsamtes gestern in einem Pressegespräch. Derzeit stehen 56 Prozent des Landkreises unter Landschaftsschutz, knapp 10 Prozent genießen einen strengen Schutz.

„In der Außenwirkung wollen wir aber nicht nur darstellen, was verboten ist, sondern auch was in bestimmten Gebieten erlaubt ist“, sagte Kehl. So sei der Naturschutz ein wichtiger Faktor für die touristische Entwicklung. Schutzgebiete hätten dabei eine anziehende, steuernde und regulierende Funktion. Die Existenz vielfältiger Formen von Schutzgebieten führe oft noch zu Missverständnisen. Deshalb werden die verschiedenen Begriffe jetzt in der neuen Naturschutz-Broschüre des Landratsamtes detailliert erklärt. Dazu gehören unter anderem Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, geschützte Biotope sowie europäische Vogelschutz- und FHH-Gebiete.

Neben dem Naturdenkmal ist das NSG die traditionellste und älteste Form. So wurde das Moosfenn bei Bergholz-Rehbrücke bereits 1906 als Moorschutzgebiet und 1937 als NSG unter Schutz gestellt. Im NSG können auch die strengsten Vorschriften bis zum vollständigen Betretungsverbot erlassen werden (Totalreservat). Allgemein ist im NSG auch das Verlassen der Wege nicht erlaubt.

Als Beispiel für ein wichtiges Naturschutzgebiet werden in der neuen Broschüre die Glindower Alpen beschrieben. Entstanden sind sie einst durch den Abbau von Ton und Lehm. Später entwickelte sich hier auf relativ engem Raum eine große Vielfalt von Pflanzen und Tieren. 1995 wurden die Glindower Alpen deshalb unter Naturschutz gestellt. Damit sei aber keine „Käseglocke“ über das Gebiet gestülpt worden. Eine „ordnungsgemäße forstliche und jagdliche Nutzung bleibt weiterhin möglich“, so Kehl. Die Besucher sollten die Wege und den 1986 angelegten Naturlehrpfad nicht verlassen.

Diskutiert wird zur Zeit, ob es möglich ist, an Wochenenden eine kleine Lorenbahn für Besucher von der historischen Ziegelei aus in die Alpen fahren zu lassen (PNN berichteten). Ein entsprechender Antrag liege bei der Naturschutzbehörde des Landkreises noch nicht vor, sagte der zuständige Verwaltungsmanager Wolfgang Lorenz gestern.

Er geht allerdings auch davon aus, dass für die kleine Bimmelbahn ein Planfeststellungsverfahren laut Eisenbahngesetz notwendig ist. Dann wäre ohnehin das Umweltministerium des Landes zuständig. Konkret wollte Lorenz das Glindower Ziegeleibahn-Vorhaben noch nicht werten. Allgemein räumte er jedoch ein: „Wenn man bereit ist, den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, ist sicher vieles möglich.“

Die neue Naturschutzbroschüre gibt es kostenlos beim Landratsamt (Telefon 033841/91114) und demnächst auch im Internet. Hagen Ludwig

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