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Potsdam-Mittelmark: Verwirrspiel um „Lessinggraben“

Eigentümer Kurt Breitenstein will bald bauen, Kleingärtner pochen auf 30-Jahre-Pachtvertrag

Teltow - Mehrheitlich befürwortete der Bauausschuss auf seiner jüngsten Sitzung das städtebauliche Konzept „Lessinggraben“ in Teltow-Seehof. Nach den Vorstellungen des Eigentümers, Kurt Breitenstein, könnten in drei bis fünf Jahren die ersten Ein- und Zweifamilienhäuser auf dem Areal zwischen Lessingstraße und Osdorfer Straße fertiggestellt sein.

Dann wäre es auch Zeit für die Pächter der Sparte „Lessinggraben“ sich von ihrer Scholle zu verabschieden, da ihre Gärten dem 2. Bauabschnitt weichen müssten. Doch erst muss noch der Bebauungsplan (B-Plan) aufgestellt werden, bevor Breitenstein das seinem Vater geerbte 42 Hektar große Areal entwickeln kann, das einst Ackerland war und nun Bauerwartungsland ist. Deshalb habe ihn die Stadt Teltow beauftragt, ein städtebauliches Projekt vorzulegen, erklärte Breitenstein bereits im Juni letzten Jahres im Bauausschuss.

Seinerzeit legte der Ausschuss ihm nahe, einige Details zu überarbeiten, ebenso eine Klärung mit den Kleingärtnern herbeizuführen. Zwar fand nun das neue Konzept Anklang, das 56 Baugrundstücke auf jeweils 500 bis 700 Quadratmetern vorsieht, doch der Ausschuss verdeutlichte, dass es nur dann zum erforderlichen Aufstellungsbeschluss käme, wenn sich der Eigentümer mit den Kleingärtnern geeinigt habe und die Dauer des Bestandschutzes definieren könne. Für Verwirrung sorgte deshalb der Beschlusstext, aus dem hervorgeht, dass es nun Auftrag der Verwaltung sein soll, eine einvernehmliche Lösung mit den Betroffenen herbeizuführen.

Auf Nachfrage von Reinhard Frank (Linke.PDS) wurde das jedoch von Bauamtsleiter Bernd Wiebrecht dementiert: „Da muss der Eigentümer selber aktiv werden und Verhandlungen führen.“ Kurt Breitenstein, der in der Sitzung Rederecht erhielt, erläuterte dann, wie das gelingen soll. „Juristisch ist die Sache geklärt. Ich bin der Eigentümer, der im Grundbuch eingetragen ist und die Kleingartensparte fällt unter das Bundeskleingartengesetz.“ Das verpflichte ihn, die Kleingärtner zu entschädigen. Aber vorerst bedürfe es einer politischen Klärung, betonte Breitenstein und die erwarte er vom Ausschuss.

Auf Nachfrage von Ausschuss-Chef Helmut Tietz (SPD), er habe doch im Sommer den Kleingärtnern eine 30-jährige Nutzungszeit eingeräumt, verwies Breitenstein darauf, dass es keinen Vertrag gebe. Das bestätigte den PNN auch Friedrich Niehaus, der als Vertreter des Kreisverbandes der Garten- und Siedlerfreunde ebenfalls anwesend war, aber kein Rederecht erhielt. Allerdings habe Breitenstein den Spartenmitgliedern anlässlich einer Vollversammlung im Sommer zugesichert, sie könnten noch 30 Jahre die Pachtgrundstücke nutzen.

Diese Zusage wollten die Kleingärtner aber in einem Vertragswerk festschreiben lassen, weshalb sie dem Eigentümer einen entsprechenden Entwurf zusandten. Doch Kurt Breitenstein ließ daraufhin nichts mehr von sich hören, sagte Niehaus und betonte, eine Kündigung könne erst erfolgen, wenn es einen B-Plan und eine Baugenehmigung gebe, ebenso müsste die Finanzierung klar sein. So stünde es im Bundeskleingartengesetz. Niehaus machte gegenüber den PNN keinen Hehl daraus, dass der Verband den Eindruck habe „hier wird mit verschiedenen Karten gespielt, um die Abgeordneten zu verwirren“. Sein Verband bestehe deshalb auf einem Vertrag, sagte Friedrich Niehaus. Kirsten Graulich

Kirsten Graulich

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