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Potsdam-Mittelmark: Weg des heftigsten Widerstandes erfolgreich gegangen

Nach vier Jahren weiß TV-Mann Derlig: Ausstrahlung der strittigen Sonnenthal-Rede war nichts Unrechtes

Nach vier Jahren weiß TV-Mann Derlig: Ausstrahlung der strittigen Sonnenthal-Rede war nichts Unrechtes Teltow - Bereut hat Eberhard Derlig nie, den Beitrag gesendet zu haben. Jetzt, nach fast vier Jahren und in der dritten gerichtlichen Instanz bekam der Teltower TV-Macher auch die Gewissheit, nichts Unrechtes getan zu haben. Es ist nichts Strafbares, dass er im Frühjahr 2001 eine Erklärung im „teltowkanal“ ausstrahlte, in welcher der jüdische Sabersky-Erbe Peter Sonnenthalwegen des schleppenden Fortgangs im Vermögensstreit um Teltow-Seehof den zuständigen Richtern eine „antisemitische Verzögerungsstrategie“ vorwarf. Ein Aufschrei der Empörung ging danach durch die märkische Richterschaft, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts persönlich erstattete Anzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede, wie es auch später die Staatsanwälte in ihren Anklagen formulierten. Sonnenthal selbst ist längst freigesprochen. Als Amerikaner habe er einem Verbotsirrtum unterlegen, als er die Richter „antisemitische Beamte“ nannte. Nach Sonnenthals Rechts- und Kulturverständnis sind diese Äußerungen durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt“, urteilte vor zwei Jahren das Landgericht. Sein damaliger Anwalt Florian Lewens, der die umstrittene Erklärung vor laufender Kamera ins Deutsche übersetzte und daher wegen Beihilfe zur üblen Nachrede angeklagt war, stimmte einer Einstellung seines Verfahrens gegen eine Zahlung von 5000 Euro zu. Derlig indes schlug bereits in der ersten Verhandlung die ausgestreckte Hand des Staatsanwalts aus, der gegen eine Geldbuße die Anklage fallen gelassen hätte. Damit begann der Gang durch die Instanzen. Am Potsdamer Amtsgericht wurde Derlig im Mai 2002 freigesprochen. Die zuständige Richterin sah Sonnenthals Worte im Einklang mit dem Recht auf freie Rede, weshalb auch Derlig nichts Strafbares vorzuwerfen sei. Die Staatsanwaltschaft aber blieb hartnäckig, ging in Berufung und eine Gerichtsstufe höher. Am Landgericht wurde Derlig zu einer Strafe von 900 Euro verurteilt. Er habe, so die Begründung, nicht nur seine journalistische Sorgfaltspflicht fahrlässig verletzt, Beiträge mit strafbaren Inhalt nicht zu senden. „Sonnenthals beleidigende Erklärung ist Derligs eigenes Anliegen gewesen“, urteilte vor Jahresfrist das Landgericht und sprach den Fernsehmacher schuldig. Tatsächlich hatte Derlig immer betont, dass er Sonnenthal eine derart heftige Äußerung zugestehe und dessen Kritik am sich über ein Jahrzehnt dahin schleppenden Seehof-Prozess als „Geißelung der Bürokratie verstanden habe und nicht als direkten Angriff auf die zuständigen Richter. „Ich traue einem Juden eher zu als mir, über Antisemitismus zu reden“, sagte Derlig und habe daher keinen Anlass gesehen, die Erklärung nicht zu senden. Er fand sich mit seiner Verurteilung nicht ab und ging seinerseits in Berufung. Am Brandenburgisches Oberlandesgericht wurde nun die „Strafsache gegen Derlig“ erst gar nicht aufgerufen. Das Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Was zwei Gerichte beschäftigte und das Landgericht zu einer Verurteilung veranlasste, die Derlig als Strafe interpretierte, „die gegen Sonnenthal nicht möglich war“, legte die oberste Gerichtsbehörde des Landes als Bagatelle zu den Akten. „Ich habe immer an das Rechtssystem geglaubt“, sagt Derlig. Er fühle sich bestätigt, nicht den Weg des geringsten Widerstandes gegangen zu sein. Peter Könnicke

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