Tagesspiegel Plus
Wegweisendes BGH-Urteil zum Wohnrecht: Untervermieten geht fast immer
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern gestärkt. Wer einen Untermieter aufnehmen darf und in welchen Fällen Vermieter es noch verbieten dürfen.
Von Ralf Schönball
Wer einzelne Zimmer seiner Mietwohnung an eine andere Person untervermieten will, kann erwarten, dass der Vermieter dies genehmigt. Dies gilt sogar, wenn die Wohnung nur ein einziges Zimmer hat. Voraussetzung ist, dass der Hauptmieter darin noch eine Fläche für seinen persönlichen Bedarf behält, einen Schlüssel und freien Zugang zur Wohnung hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem Grundsatzurteil festgelegt und stärkt damit die Verfügungsgewalt des Mieters über „seine“ Wohnung.
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