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Wirtschaft: Lexikon: Gruppenfreistellung

Der Vertrieb von Autos basiert in der Europäischen Union auf einem ausgewählten System. Jeder Hersteller kann sich seinen Händler nach eigenen Kriterien auswählen und als Vertragshändler den Vertrieb von seiner Marke gestatten.

Der Vertrieb von Autos basiert in der Europäischen Union auf einem ausgewählten System. Jeder Hersteller kann sich seinen Händler nach eigenen Kriterien auswählen und als Vertragshändler den Vertrieb von seiner Marke gestatten. Dabei bekommt das jeweilige Autohaus die "Exklusivrechte" am Neuwagenverkauf in einem bestimmten regionalen Bereich, der Vertrieb von Fremdwagen ist nicht möglich. Grundsätzlich widerspricht das System der Vertragshändler dem Artikel 85 des EG-Vertrages, der "jede Art von Wettbewerbsbeschränkungen in Verträgen untersagt". Doch ermöglicht der EG-Vertrag zugleich Ausnahmeregelungen. Eine davon ist die Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO, siehe Bericht) für den Automobilvertrieb vom 28. Juni 1995, die eine Vertragseinschränkung der Autohändler zulässt. Die GVO läuft in diesem Jahr aus.

jab

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