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Wirtschaft: Lexikon: Rabatt

Mit ihrer Rabattaktion Anfang des Jahres hat die Bekleidungskette C & A für Furore gesorgt und ist in zwei Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf unterlegen. Denn trotz der im vergangenen Jahr erfolgten Aufhebung des Rabattgesetzes, das den Händlern individuelle Preisnachlässe über einen Skonto von drei Prozent hinaus untersagt hatte, dürfen Unternehmen nicht ohne weiteres Rabatte gewähren.

Mit ihrer Rabattaktion Anfang des Jahres hat die Bekleidungskette C & A für Furore gesorgt und ist in zwei Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf unterlegen. Denn trotz der im vergangenen Jahr erfolgten Aufhebung des Rabattgesetzes, das den Händlern individuelle Preisnachlässe über einen Skonto von drei Prozent hinaus untersagt hatte, dürfen Unternehmen nicht ohne weiteres Rabatte gewähren. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dürfen Händler befristete Preissenkungen auf das gesamte Sortiment nur unter engen Voraussetzungen gewähren: im Schlussverkauf, bei 25-jährigen Firmenjubiläen sowie bei Räumungsverkäufen. An einer UWG-Reform wird in Deutschland jedoch bereits gearbeitet, außerdem will die EU-Kommission Rabatte in der EU weitgehend freigeben. Eine entsprechende Verordnung ist bereits auf den Weg gebracht.

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