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Wirtschaft: Rossmann klagt gegen Rundfunkbeitrag Drogeriekette soll 160 000 Euro mehr zahlen

Burgwedel - Die Drogeriemarktkette Rossmann klagt gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Das Unternehmen habe im vergangenen Jahr beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage eingereicht, sagte ein Rossmann-Sprecher am Donnerstag in Burgwedel bei Hannover und bestätigte damit einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Burgwedel - Die Drogeriemarktkette Rossmann klagt gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Das Unternehmen habe im vergangenen Jahr beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage eingereicht, sagte ein Rossmann-Sprecher am Donnerstag in Burgwedel bei Hannover und bestätigte damit einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Durch die neue Regelung muss die Kette demnach statt bisher 40 000 Euro mindestens 200 000 Euro pro Jahr zahlen.

Seit Anfang dieses Jahres gilt der neue Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr der GEZ abgelöst hat. Der neue Beitrag muss seither pauschal für jeden Haushalt unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte gezahlt werden. Die Gebühr von 17,98 Euro pro Monat entspricht der bisherigen Standardgebühr für die Nutzung von TV, Radio und Computer. Auch für Firmen gelten neue Regeln: Der Beitrag richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge.

Unternehmen mit vielen Filialen würden benachteiligt, sagte der Rossmann- Sprecher. Die Drogeriemarktkette klage daher unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot. Rossmann hat nach eigenen Angaben rund 1750 Filialen, 26 000 Mitarbeiter und verfügt zudem über 450 betrieblich genutzte Fahrzeuge. Der Unternehmenssprecher wies zudem darauf hin, dass es in den Filialen weder Radios noch Fernseher noch internetfähige Computer gebe. Rossmann will nach seinen Angaben in dem Rechtsstreit auch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die sogenannte Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof richtet sich formal gegen die Zustimmung des Landes zum Rundfunkstaatsvertrag.

Die öffentlich-rechtlichen Sender spüren nach eigenen Angaben bisher keine Protestwelle von Verbrauchern gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Das Projektbüro für den Rundfunkbeitrag sprach auf Anfrage nur von „einzelnen Beschwerdefällen“, die auf den Umstellungsprozess zurückzuführen seien. „Es gibt keine Vermehrung der Beschwerden.“ Mögliche Missverständnisse wolle man schnellstmöglich beseitigen, hieß es in Mainz.

Verbraucherschützer wiesen darauf hin, dass eine an die damalige GEZ erteilte Einzugsermächtigung auch für den neuen Beitragsservice gilt. Der Service darf in dem Fall auch höhere Beiträge vom Konto abbuchen, ohne eine vorhandene Einzugsermächtigung erneut einzuholen. Zum Beispiel passiert das, wenn vorher nur ein Radio gemeldet war. Zudem kann sich das Abbuchungsdatum verschieben. Das müssten Verbraucher, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, hinnehmen. Im Zweifel könnten sie die Einzugsermächtigung widerrufen und die Beiträge künftig selbst überweisen, raten die Experten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. AFP/dpa

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