zum Hauptinhalt

Karriere: Stolperstein Arbeitszeugnis

Vermeintlich wohlklingende Formulierungen in Arbeitszeugnissen entpuppen sich oft genug als Hemmschuh für die weitere Karriere. Was in ein Zeugnis gehört - und was nicht.

Vom Grundsatz her ist es ganz einfach: Ein Arbeitszeugnis soll wahr und wohlwollend sein. Deshalb finden sich in Arbeitszeugnissen so gut wie nie Formulierungen, die auf den ersten Blick negativ sind, beispielsweise "Herr Müller hat unseren Erwartungen überhaupt nicht entsprochen" oder "Mit den Leistungen von Frau Meier sind wir nicht sehr zufrieden." Stattdessen tauchen Formulierungen auf wie "Herr Müller hat unseren Erwartungen im Allgemeinen genügt" oder "Frau Meier hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt." Im Klartext bedeutet dies, dass sowohl Herr Müller als auch Frau Meier nur ausreichende Leistungen erbracht haben. Anders als Schulzeugnisse sollten Arbeitszeugnisse jedoch möglichst nur sehr gute oder gute Formulierungen enthalten.

Das Wichtigste zuerst

Das Arbeitszeugnis soll, ähnlich wie eine Stellenbeschreibung oder eine Bewerbung, wesentliche Kompetenzen und Kenntnisse eines Mitarbeiters hervorheben. Dies gilt auch für die Tätigkeitsbeschreibung im Zeugnis. Sie muss natürlich vollständig sein und eine angemessene Reihenfolge haben. Grundsätzlich gilt: Wichtiges vor Selbstverständlichem. Werden in einer Aufgabenbeschreibung nur weniger qualifizierte Aufgaben genannt oder Routineaufgaben besonders betont, dann kann das als Abwertung der Position verstanden werden.

Der Weg ist nicht das Ziel

Formulierungen, die ausdrücken, dass sich ein Mitarbeiter "bemüht hat" oder "bestrebt war", deuten nicht gerade auf großes und erfolgreiches Engagement hin. Sätze wie "Wir verlieren mit ihr eine zuverlässige und leistungsorientierte Mitarbeiterin" oder "Herr Meier widmete sich den Herausforderungen der Filialführung" sagen vielmehr aus, dass vorgegebene Ziele offenbar gar nicht erreicht wurden. Besser wäre an dieser Stelle eine konkrete Benennung oder Beschreibung des Erfolges. Welche Projekte wurden erfolgreich abgeschlossen? Um wie viel Prozent konnte der Umsatz gesteigert werden? Eine Formulierung wie "Bei Termindruck erarbeitete er weitgehend brauchbare Ergebnisse" lässt den Schluss zu, dass dieser Mitarbeiter sich unter Belastung als vollkommen untauglich erwiesen hat. Wem "durchaus Einsatz" für das Unternehmen bescheinigt wird, kann ziemlich sicher sein, dass er nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.

Selbstverständliches wertet ab

Viele Formulierungen in Arbeitszeugnissen klingen rundum positiv, haben aber eine ganz andere Bedeutung. "Frau Meier ist eine sehr gut informierte Mitarbeiterin" klingt auf den ersten Blick gar nicht so schlecht. Wenn dies allerdings die einzige Aussage zu den Fachkenntnissen von Frau Meier ist, dann entspricht das einer glatten "5". Die Aussage, dass ein Mitarbeiter "Telefongespräche treffend formuliert" und "dem Gesprächspartner jeweils angepasst hat", kann schnell zum Karrierekiller werden. Denn hier werden Selbstverständlichkeiten hervorgehoben, die in kein qualifiziertes Zeugnis gehören. Der Hinweis, dass vom Mitarbeiter "gelegentliche eigenständige Anregungen" kamen, ist ein geradezu vernichtendes Urteil in einem Arbeitszeugnis.

Etablierte Formulierungen

Einfacher ist es da schon bei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung, der so genannten Zufriedenheitsformel: Hier haben sich Standards etabliert, an denen jeder sofort erkennen kann, wie gut ein Zeugnis wirklich ist. Grundsätzlich gilt: Formulierungen zur Zufriedenheit mit der Leistung eines Mitarbeiters sind erst dann gut oder sehr gut, wenn sie eine konstante Leistung auf hohem Niveau ausdrücken. War der Arbeitgeber mit den Leistungen von Herrn Meier "zufrieden", dann entspricht das leider nur einer ausreichenden Note. Eine gute Leistungsbeurteilung wäre "Mit den Leistungen von Herrn Meier waren wir jederzeit voll und ganz zufrieden", eine sehr gute Formulierung wäre: "Mit den Leistungen von Herrn Meier waren wir jederzeit außerordentlich zufrieden."

Ende gut, alles gut

Zu guter Letzt sollte der Arbeitgeber noch sein Bedauern über das Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen zusammen mit dem Dank für die geleistete Arbeit ausdrücken. Diese Formulierung, so unscheinbar sie auch wirkt, ist eines der zentralen Bestandteile eines Arbeitszeugnisses. Fehlt sie, kann ein zukünftiger Chef sofort erkennen: Dieser Mitarbeiter wird nicht wirklich vermisst, vielleicht freut man sich sogar über seinen Weggang. Auch Formulierungen wie "Wir bedanken uns für die Zugehörigkeit zu unserem Unternehmen" lassen einem zukünftigen Arbeitgeber viel Spielraum für Interpretationen. Wer seinem Mitarbeiter gar "alles Gute in einem anderen Unternehmen wünscht", legt diesem nicht nur einen kleinen Stolperstein, sondern gleich einen ziemlich dicken Brocken in den Karriereweg.

(Von Astrid Schultz, www.personalmarkt.de)

Weitere Informationen zu Arbeitszeugnissen:

()

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false