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Auf der Baustelle des milliardenschweren Bahnprojekts Stuttgart 21 ist der Rohbau des Tiefbahnhofs mit seinen markanten Lichtaugen weitgehend fertiggestellt.

© dpa/Bernd Weißbrod

Urteil zu Stuttgart 21 gefallen: Deutsche Bahn muss Milliardenmehrkosten alleine tragen

Dass Stuttgart 21 teurer wird als ursprünglich geplant, ist lange bekannt. Unklar war aber bislang, wer die milliardenteuren Mehrkosten bezahlen muss. Nun ist ein Urteil gefallen.

Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 alleine tragen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Dienstag die Klagen mehrerer Gesellschaften der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart ab.

Mit den Klagen wollte die DB erreichen, dass sich die Projektpartner finanziell an den Mehrkosten beteiligen. Die Klagen seien teils unzulässig und teils zulässig, aber unbegründet, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern bei der Urteilsverkündung.

Die Bahn, die offiziell Bauherrin von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.

Wer die Mehrkosten trägt, war unklar. Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde in dem Vertrag die sogenannte Sprechklausel verankert. Was mit der Sprechklausel genau gemeint ist, war zwischen den Projektpartnern sehr umstritten.

Die Bahn ging von einer „gemeinsamen Finanzierungsverantwortung“ aus und fand, dass „die Sprechklausel einen Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet“, wie der Konzern mitteilte. Die Projektpartner sahen das anders und pochten darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien.

Für die Projektpartner hätte eine Beteiligung an den Mehrkosten massive Belastungen bedeutet. Die baden-württembergische Landeshauptstadt hatte in einer Verhandlung vor möglichen negativen Folgen für den kommunalen Haushalt gewarnt. Bei einer Beteiligung müssten die Investitionen auf längere Zeit eingestellt werden, hatte ein Vertreter der Kommune vor dem Verwaltungsgericht betont.

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Auch die anderen Projektpartner hatten auf mögliche negative Folgen für ihre Haushalte hingewiesen. Auf das Land Baden-Württemberg wären im Falle einer Beteiligung Mehrkosten in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro zugekommen, hatte das Verkehrsministerium mitgeteilt. (dpa)

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