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ARCHIV - 21.03.2023, Spanien, Barcelona: Roger Waters, britischer Sänger, während eines Auftritts im Palau Sant Jordi im Rahmen seiner "This is not a drill Tour".  Waters darf einer ersten Gerichtsentscheidung zufolge nun doch in der Frankfurter Festhalle auftreten. Das Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers am 28. Mai 2023 sollte wegen Antisemitismusvorwürfen abgesagt werden. Waters hatte gegen den Beschluss geklagt - und am 24.04.2023 vom Frankfurter Verwaltungsgericht Recht bekommen. (zu dpa "Gericht: Roger Waters darf in Frankfurt auftreten") Foto: Lorena Sopêna/EUROPA PRESS/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Lorena Sopêna

Trotz Antisemitismusvorwürfen: Rockmusiker Roger Waters darf in Frankfurt auftreten

Der britische Rockmusiker Roger Waters darf am 28. Mai in der Frankfurter Festhalle auftreten. Das hat das Frankfurter Verwaltungsgericht entschieden.

Trotz Antisemitismusvorwürfen darf der britische Rockmusiker Roger Waters nun doch in Frankfurt am Main auftreten. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Montag entschieden. Dem Beschluss zufolge müssen die Stadt und das Land Hessen als Gesellschafter der Frankfurter Messe dem Musiker „die Möglichkeit verschaffen, sein geplantes Konzert am 28. Mai in der Frankfurter Festhalle durchzuführen“.

Zwar bediene sich Waters im Rahmen seiner Bühnenshow „offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik“, befand das Gericht. Entscheidend sei aber, dass sein Auftritt in der „Gesamtschau“ nicht den Schluss zulasse, dass der Musiker nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere.

Anhaltspunkte dafür, dass durch die Bühnenshow oder von Waters selbst strafbare Handlungen wie das Verwenden von Propagandamaterial und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Volksverhetzung begangen würden, seien nicht ersichtlich.

Verletzung des Grundrechts auf Kunstfreiheit

Dem Eilantrag von Waters (79) sei damit „überwiegend stattgegeben“ worden. Das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main müssten Waters „durch entsprechende Einwirkung auf die Geschäftsführer der Messe GmbH Zutritt zur Festhalle“ am 28. Mai verschaffen.

Sonst würde Waters in seinem Grundrecht auf Kunstfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz) verletzt, so das Verwaltungsgericht. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Am 24. Februar hatten die Stadt Frankfurt und das Land Hessen die Geschäftsführer der Messe GmbH angewiesen, den Vertrag für Waters' Konzert „unverzüglich aus wichtigem Grund“ zu kündigen. Der Mitbegründer der Band „Pink Floyd“ gelte heute als einer der „reichweitenstärksten Antisemiten der Welt“, hieß es zur Begründung.

Das Verwaltungsgericht räumte ein, dass „gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle“ Waters Bühnenshow „als besonders geschmacklos“ zu bewerten sein möge.

Vor und im Gebäude erinnern Gedenktafeln an das Schicksal von mehr als 3.000 Juden, die dort im Zuge der Novemberpogrome 1938 festgehalten, misshandelt und später deportiert worden waren.

Veranstaltung sei „als Kunstwerk zu betrachten“

Die Konzertveranstaltung sei aber „als Kunstwerk zu betrachten“ und die Kunstfreiheit nach dem Grundgesetz schrankenlos gewährt. Das Konzert von Waters verletze „nicht die Menschenwürde der in der Festhalle misshandelten jüdischen Männer“, so das Verwaltungsgericht. Eine „schwerwiegende Beeinträchtigung des Geltungs- und Achtungsanspruchs der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden“ lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen.

Das Management von Waters erklärte in London, die Stadt Frankfurt und das Land Hessen hätten dem Musiker „den haltlosen Vorwurf gemacht, Antisemit zu sein“. Er freue sich nun auf seinen Auftritt in der Stadt.

Waters gründete „Pink Floyd“ mit, verließ die Band aber später. Zuletzt hatten sich auch frühere Bandkollegen von Waters distanziert. (KNA)

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