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Zum Ankauf von geklauten Steuer-CDs durch die Bundesregierung gab es nach Aussage von Finanzminister Wolfgang Schäuble keine Wahl. Das Bundesverfassungsgericht hat ihm nun vermeintlich recht gegeben: Da die strafrechtliche Verwertung illegal beschaffter Steuerdaten legal ist, hätte ein Ablehnen des Datendeals die mögliche Strafverfolgung der Steuersünder verhindert.